von Jan Schäfer
Erziehungsbücher der Frühen Neuzeit geben uns einen Einblick, was der adeligen und bürgerlichen Jugend an Wissen und Fertigkeiten beigebracht werden sollte. Dieser Artikel geht der Frage nach, wie das Fechten in Erziehungsbüchern der Frühen Neuzeit dargestellt wird. Drei Autoren und ihre Betrachtungen werden im Folgenden vorgestellt. Der erste Text über das Fechten im Kontext der Erziehung stammt aus dem Werk „Some Thoughts Concerning Education“ (1693) des englischen Philosophen John Locke (1632-1704);¹ der zweite aus „Der getreue Hoffmeister adelicher und bürgerlicher Jugend“ (1706) von August Bohse (1661-1740),² der ab 1708 Professor an der Ritterakademie in Liegnitz war; der dritte Text aus „Ein geordneter Vorrath aller nöthigen Erkenntniß; Zum Unterrichte der Jugend […]“ (1774) von Johann Bernhard Basedow (1724-1790),³ der als Begründer der philanthropischen Bewegung gilt.
John Locke: „Some Thoughts Concerning Education“ (1693)
John Locke schreibt in seinem Erziehungsbuch über das Fechten:
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„199 §. Was das Fechten anbetrifft, so scheint es mir eine gute Übung zur Gesundheit, für das Leben aber gefährlich zu seyn. Denn das Vertrauen auf ihre Geschicklichkeit ist vermögend, diejenigen in Schlägereyen zu verwickeln, welche denken, sie haben ihren Degen zu brauchen gelernet. Diese Einbildung machet, daß sie sich oft mehr an ihren Ehren angegriffen halten, als es nöthig ist, wenn sie entweder nur schlecht oder gar nicht gereizet werden. Junge Leute denken, bey der Hitze ihres Blutes, sehr leicht, sie hätten nur vergebens fechten gelernet, wenn sie niemals ihre Geschicklichkeit und ihren Muth in einem Zweykampfe zeigeten; und sie scheinen Ursache zu haben. Allein, zu wie vielen betrüblichen Trauerspielen diese Ursache Anlass gewesen, können die Thränen vieler Mütter bezeugen. Ein Mensch, der nicht fechten kann, wird sich sorgfältiger vor den Gesellschaften der Raufer und Spieler in Acht nehmen, und nicht halb so geneigt seyn, eine jede Kleinigkeit hoch aufzunehmen, noch andern Beleidigungen anzuthun, oder sie trotzig zu rechtfertigen, wenn sie geschehen sind, woraus gemeiniglich <Seite 377> die Schlägerey zu entstehen pflegt. Und wenn ein Mensch auf dem Kampfplatze ist: so stellet ihn eine mäßige Geschicklichkeit im Fechten dem Degen seines Feindes viel mehr bloß, als daß sie ihn davor sichert. Gewiß, ein herzhafter Mensch, der ganz und gar nicht fechten kann, und daher alles auf einen Stoß ankommen lassen und nicht da stehen und lange auspariren will, hat vor einem mittelmäßigen Fechter den Vortheil, vornehmlich wenn er eine Geschicklichkeit im Ringen hat. Wenn daher wider solche Zufälle einige Vorsorge zu tragen ist, und ein Mann seinen Sohn zum Zweykampfe vorbereiten muß: so wollte ich lieber, daß meiner ein guter Ringer, als ein ordentlicher Fechter, seyn sollte; denn das ist das Höchste, wozu es ein Mensch aus gutem Hause bringen kann, wofern er nicht beständig auf dem Fechtboden liegen und sich alle Tage üben will. Weil aber Fechten und Voltigiren durchgängig für so nothwendige Eigenschaften bey der Erziehung eines Menschen aus gutem Haus gehalten werden: so wird es hart seyn, wenn man einem solchen jungen Menschen diese Merkmale des Vorzuges gänzlich versagen will. Ich werde es daher einem vater überlassen, zu erwägen, wie weit die Gemüthsart seines Sohnes, oder der Posten, worein er wahrscheinlicher Weise kommen wird, ihm verstatten oder ihn antreiben kann, sich nach der Mode zu bequemen, welche mit dem bürgerlichen Leben wenig zu thun hat, daher auch vormals bey den allerkriegerischsten Völkern unbekannt gewesen, und denjenigen, die sie angenommen haben, wenig <Seite 379> Stärke oder Muth mehr gegeben zu haben scheint: es wäre denn, daß wir denken wollten, die kriegerische Geschicklichkeit und Tapferkeit wären durch den Zweykampf vermehret worden, mit welchem das Fechten in die Welt gekommen ist, und mit dem es auch, wie ich vermuthe, wieder hinausgehen wird.”⁴
August Bohse: „Der getreue Hoffmeister adelicher und bürgerlicher Jugend“ (1706)
Bei August Bohse heißt es:
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„[Seite 319] § 8. Was das Fechten belanget / so ist dieses ein recht schönes und edles Exercitium; es befördert die Tapfferkeit; macht einen jungen Menschen munter / auch daß er sich so leicht vor keiner Gefahr scheuet / und ist der Gesundheit dienlich / wofern es mit den Massen tractiret wird; auch soll zumal ein Junger von Adel sich darauff legen / damit er desto ehe seine Ehre defendiren kan / wenn ein Frevler dieselbige antastet. Denn er wird gleichsam mit dem Degen an der Seite gebohren / welchen er zu Beschützung derselben und des Vaterlandes billich soll zu führen wissen.
§ 9. Allein der Mißbrauch ist hierinnen auch höchst verdammlich. Eine Stunde täglich auff diese Ubung zu wenden / dieses gehet vor einen jungen Edelmann oder auch vor einen Bürgerlichen / welcher die Jura oder Medicin <Seite 320> studiret / wol hin: Aber alle Tage ein drey Stunden auff dem Fecht=Boden zu liegen / und die schönste Zeit / als von neun biß zwölff Uhr vormittages / da er biß gegen eilffen die besten Collegia noch abwarten könte / darauff zu wenden / dieses ist gar nicht zu billichen / und wird einer / wenn er erstlich von Universitäten kömmt / solchen Zeit=Verlust zu späte bereuen. Ich geschweige / wie mancher sich / der allzustarck diesem Exercitio oblieget / die Schwindsucht an den Hals ficht / und zum ungesunden Menschen darüber wird / daß er deßwegen Zeit Lebens an sich muß curiren lassen: Oder daß er auch gar noch auff Universitäten deßwegen schlaffen gehet / und sich muß lassen zu Grabe tragen.
§ 10. Danebst lasse ich es der Wahrheit zu urtheilen anheimgestellet / ob nicht gemeiniglich einen allzugeschicken Degen fechten viel der guten Conduite, die doch bey einem jungen Maneschen allerdings seyn soll / Schaden thut. Denn solche Leute verlassen sich meist darauff; werden trotzig und grob; sehen alle Leute sauer an / als ob sie solche den Augenblick <Seite 321> mit der Hosen und Wams wolten verschlingen; wollen gleich mit der Fuchtel heraus; suchen ihre falsche Renommée in unbedachtsamen Duelliren; werden zänkisch / und können ohne Händel nicht leben; darüber sie bey aller honêtten Welt sich prostituiren / und man sie vor Leute hält / welche wenig gesundes Nachsinnen haben; versäummen ihr Studieren; bilden sich in vielen Dingen eine ungegründete Raison ein / und richten offt so viel Unglück an / darüber die besten Familien seuffzen; sie aber selbst ihre zeitliche / ja wohl ihre ewige Wohlfarth verschertzen.⁵
Johann Bernhard Basedow: „Ein geordneter Vorrath aller nöthigen Erkenntniß; Zum Unterrichte der Jugend […]“ (1774)
Johann Bernhard Basedow teilt über das Fechten mit:
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„In alten Zeiten übte man die Jugend in der Ringekunst. Dieses ist ohne gültige Ursachen, bloß des Misbrauchs wegen, aus der Mode gekommen. Denn, der zuweilen nöthigen Gegenwehr zu geschweigen, giebt diese Kunst dem Körper eine grössere Geschicklichkeit, und lehrt am besten, welche Bewegungen und Zufälle ihm von aussen her schaden. Also wünsche ich, daß sie mit einigen andern Theilen der vormals üblichen Gymnastik oder Leibesübung wieder hergestellt werde. Hiezu gehörte auch das Fechten, ob ich gleich sowohl <Seite 487> wohl die ausfodernden als ausgefoderten Duellanten tadle.
Diesem Rathe einen sinnlichen Eindruck, und einige der ersten begriffe zu geben, habe ich die zweyte Hälfte mit folgenden Vorstellungen angefüllt. Die beyden ersten Figuren zur Linken sind Ringer. Der Kleinste derselben weis, an welchen Stellen des Leibes er seinen Gegner ergreifen muß, um den wenigsten Widerstand zu finden. Er weis, daß derselbe an der Brust, an den Obertheilen der Arme und an den Seiten des Kopfes, am stärksten, aber an den Knien, an den Gelenken der Ellbogen, oder vielmehr der Hände, und hinten am Kopfe am schwächsten seyn werde. Auf die hier vorgestellte Weise, soll ein gewisser starker Herkules einmal einen ihn angreifenden Riesen im Ringen überwunden, und nachher erdrückt haben. – Weiter hin sind Fechter. Die beiden ersten schlagen sich auf den Stoß, die beyden zur Rechten aber auf den Hieb. Wenn ein Fechter mit einem Rappier, (woran vorn ein Ball ist,) oder mit einem Degen in einer der vier Lagen, welche Prime, Secunde, Terzie und Quarte heissen, auf seinen Gegner ausfällt, so muß derselbe die Klinge pariren, daß ist, ihr weder zur Linken noch zur Rechten, weder oben noch unten einen Zugang zu seinem Leibe verstatten, oder Blösse geben. Wenn der Gegner cavirt oder Blösse sucht; so muß ihm gegencavirt werden; wenn er durch Finten es zweifelhaft macht, wo er hinstoßen will; so <Seite 488> man entweder seine Klinge auspariren, oder auch mit eben der List gegenfintiren. Wenn er im Battiren die Klinge wegschlagen, oder im Ligiren das ganze Gewehr aus der hand winden will; so muß man auf seiner Hut seyn, und gegencaviren. Ueberhaupt muß man auf den Leib, die Füsse, die rechte Hand und die Augen des Gegners Acht haben, um seinen nächsten Absichten zu entdecken, und sich selbst gegen ihn zu wehren. Die sicherste Lage des Fechtens ist, da er nur die rechte Schulter dem Gegner entgegensetzt, und die andre links abwendet, den rechten Arm über das rechte Bein ausstrecket, in eben der Flaeche den linken Fuß zurücksetzt, und die linke Hand gegen das Gesicht in die Höhe hält, um mit ihr im Notfalle einen Stoß zu pariren. Das Fechten auf den Hieb geschicht auf eine etwas andere Weise, mit besondern Haudegen oder Säbeln, und wird vornehmlich von den Kriegsleuten ausgeübt. Zuweilen wird Eine von Vielen angegriffen. Alsdann sucht er den Rücken sicher zu stellen und die Angriffe durch fortgesetzte Schwünge seines degens, das ist, durchs Schwadroniren abzuwehren.“⁶
Analyse
Wie hielten es John Locke, Auguste Bohse und Johann Bernhard Basedow in ihren Erziehungsbüchern mit dem Fechten? Folgendes kann festgehalten werden:
1.) Von allen drei Autoren wird Fechten als gesundheitsförderlich angesehen. „[E]ine gute Übung zur Gesundheit“, schreibt John Locke, es sei „der Gesundheit dienlich“ August Bohse und auch Johann Bernhard Basedow sieht im Fechten (mehr noch aber im Ringen) eine „Kunst [, die] dem Körper eine größere Geschicklichkeit [gibt]“.
2.) Von den drei Autoren weist nur August Bohse explizit auf die förderliche mentale Stärkung der Persönlichkeit durch das Erlernen des Fechtens hin, wenn er schreibt: „es befördert die Tapfferkeit; macht einen jungen Menschen munter / auch daß er sich so leicht vor keiner Gefahr scheuet“.
3.) Als soziale Zielgruppe lassen sich bei allen drei Autoren bürgerliche und adelige junge Menschen ausmachen. Dass das Fechten Bestandteil deren Erziehung sein soll, daran lassen die Autoren keinen Zweifel. Für John Locke gehört es zur „Erziehung eines Menschen aus gutem Haus“, und bei August Bohse „soll zumal ein Junger von Adel sich darauff legen“.
4.) Fechten wird von den Autoren mit anderen Leibesübungen zusammengefasst: bei John Locke mit dem Tanzen, Musizieren und Voltigieren, bei August Bohse mit Tanzen, Reiten, Ballspiel, Voltigieren, Ringen, Schwimmen, militärischen Exerzitien, Reißen und Zeichnen, Schießen, Karten- und Würfelspiel, Musizieren, Tranchieren, Obstschneiden, Elfenbeindrechseln und Miniaturenmalen und bei Johann Bernhard Basedow mit dem Tanzen und Ringen.
5.) Bemerkenswert ist der unterschiedliche Umfang, mit dem die drei Autoren jeweils das Fechten mit Fachtermini und anhand konkreter Fechttechniken beschreiben. Während John Locke und August Bohse auf dies gänzlich verzichten, nimmt dieser Teil bei Johann Bernhard Basedow den Mehrteil des Textes ein. Detailgetreu nennt er im 18. Jahrhundert übliche Fechttermini und unterfüttert sie sogar teils mit fechttechnischen sowie fechttaktischen Anmerkungen.
6.) Hinsichtlich des Selbstverteidigungscharakters des Fechtens muss festgehalten werden, dass die Aussagen diesbezüglich spärlich sind. Dabei muss Selbstverteidigung in der Frühen Neuzeit als erweitertes Konzept verstanden werden, das sowohl die körperlich-physische Selbstverteidigung von Leib und Leben bei Überfällen auf der Straße o.ä., mehr noch aber die sozial-gesellschaftshierarchische der Ehre im Duell beinhalten kann. John Locke bevorzugt in einer nicht näher definierten Situation des „Zweykampfe[s]“ das Ringen gegenüber dem Fechten, Johann Bernhard Basedow verurteilt das Duellieren (siehe dazu auch den folgenden Punkt 7) und nur August Bohse sieht den Zweck des Fechtens explizit darin begründet, „damit […] desto eher seine Ehre [zu] defendiren“, wobei hier vom Autor Maßhalten eingefordert wird (siehe dazu ebenfalls den folgenden Punkt 7).
7.) Als Gefahr des Fechtens stellen alle drei Autoren heraus, dass der junge Mensch dadurch in seiner Entwicklung negativ beeinflusst werden könne. So meint John Locke, dass das Erlernen des Fechtens die Jugend aufstacheln könne, sich ohne berechtigten Anlass in der Ehre angegriffen zu fühlen und Streit zu beginnen, um einen Grund zu haben, das Gelernte auch endlich einmal anzuwenden. Für August Bohse hat das Fechten zweierlei negative Erscheinungen: Zum einen liegt ein Missbrauch darin, dass man nicht Maß hält und zu viel Zeit mit dem Fechten verbringt, in der man hätte studieren können. Die andere negative Erscheinung ist, dass sich der Jüngling, der zu viel ficht, den Charakter verdirbt, indem er dadurch streitsüchtig wird und sich in Folge selbst aus der Gesellschaft ausschließt. Johann Bernhard Basedow hält sich bei dieser Thematik kurz und knapp, indem er die Meinung vertritt, dass „die ausfodernden als ausgefoderten Duellanten“ zu verurteilen seien.
Anmerkung zur Transparenz:
Teile des Artikels erschienen vor einiger Zeit bereits in Einzelartikeln auf dem Blog Fechtgeschichte:
https://fechtgeschichte.blogspot.com/2014/05/der-philosoph-john-locke-uber-das.html, abgerufen am 12.03.2022.
https://fechtgeschichte.blogspot.com/2014/10/erzieher-der-aufklarung-johann-bernhard.html, abgerufen am 12.03.2022.
https://fechtgeschichte.blogspot.com/2015/06/das-fechten-als-exercitium-in-august.html, abgerufen am 12.03.2022.
Beitragsbild: Ein geordneter Vorrath aller nöthigen Erkenntniß; Zum Unterrichte der Jugend (Bd2)/ 1774 Signatur ULB Sachsen-Anhalt: Pon IIg 350 (Tafelbd.), quer 8°; Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle (Saale); https://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/content/pageview/2060456?fbclid=IwAR3QUm14YYzn4Ucm1f8s4pBLiTg-plxLw9l9A44caiTKS7Cq7-54yoVvWIA.
[1] John Locke (1632-1704; Leben und Werk in der Stanford Encyclopedia of Philosophie).
[2] August Bohse (1661-1740; biographisches u.a. bei Flemming, Willi, “Bohse, August” in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 422 f. [Onlinefassung])
[3] Johann Bernhard Basedow (1724-1790), zur Biographie siehe: Bollnow, Otto Friedrich, „Basedow, Johann Bernhard“, in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 618 f. [Onlinefassung]
[4] Aus: Herrn Johann Lockens Gedancken von Erziehung der Kinder, von neuem aus dem Englischen übersetzet, gegen des Herrn Costens französische Übersetzung nach der neuesten Pariser Ausgabe von 1747, verglichen, und mit dessen Anmerkungen begleitet. Leipzig, verlegts Johann Paul Krauß, Buchhandlung in Wien, 1761, S. 377ff. Die erste deutsche Übersetzung des Werkes erschien im Jahr 1708 durch Sebastian Gottfried Starck unter dem Titel “Des Herrn John Locke Gedancken von Erziehung junger Edelleute / Aus dem Englischen, und zwar der vollständigsten Edition übersetzt, und mit Anmerckungen, zugleich auch durchaus mit Titulen derer Materien versehen” bei Johann Wolfgang Fickweiler in Greiffswald. Es folgten mehrere weitere Übersetzungen.
[5] Aus: Der getreue Hoffmeister adelicher und bürgerlicher Jugend oder Auffrichtige Anleitung, wie so wohl ein junger von Adel als anderer, der von guter Extraction, soll rechtschaffen aufferzogen werden / er auch seine Conduite selbst einrichten und führen müsse / damit er beydes auff Universitäten / als auf Reisen und Hofe / sich beliebt machen / und in allerhand Conversation mit Manns=Personen und Frauenzimmervor einen klugen und geschickten Menschen passiren möge. Allen denen / so Tugend und Ehre lieben / zu verhoffenden Nutzen an das Licht gegeben [Digitalisat im Münchener Digitalisierungszentrum – Digitale Bibliothek].
[6] Aus: Ein geordneter Vorrath aller nöthigen Erkenntniß; Zum Unterrichte der Jugend, von Anfang, bis ins academische Alter, Zur Belehrung der Eltern, Schullehrer und Hofmeister, Zum Nutzen eines jeden Lesers, die Erkenntniß zu vervollkommnen; In Verbindung mit einer Sammlung von Kupferstichen, und mit französischer und lateinischer Übersetzung dieses Werks. Band 2.